Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Betriebswirtschaft und Unternehmensmanagement - Schwerpunkt Marketing und Vertrieb -
Ziel
Ausbildungsziel ist ein berufsqualifizierender Abschluss der beruflichen Fortbildung, eine vertiefte berufliche Fachbildung und Förderung der Allgemeinbildung. Die Fortbildung soll Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung befähigen, leitende Aufgaben auf mittlerer Führungsebene zu übernehmen.
Dauer
Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Der Unterricht umfasst wöchentlich ?? Stunden. Er wird an ?? Abenden in der Woche erteilt (Unterrichtstage: ?? ab ??:?? Uhr).
Der Unterricht wird in Lernmodule gegliedert. Jedes Modul wird nach einer Prüfung als Einzelqualifikation zertifiziert. Lernmodule (Qualifikationen) sind: 1. Berufsbezogene Kommunikation in Englisch 2. Informationsmanagement und Datenverarbeitung 3. Marketing 4. Vertrieb 5. Verkaufstraining 6. Wettbewerbsrecht
Abschluss
Bei Vorlage der o .a. Qualifikationsnachweise und dem Nachweis der geforderten Berufstätigkeit erhalten Absolvent(inn)en die Teilqualifikation Staatlich geprüfte(r)Betriebsfachwirt(in). Eine Abschlussprüfung entfällt. Die Teilnahme an der abschließenden Leistungsfeststellung in dem betreffenden Modul ist verpflichtend. Auf Antrag kann der Schulbesuch bis zu einem Schuljahr unterbrochen werden; es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Angebot der noch fehlenden Lernmodule im Anschluss an die Unterbrechung. Die Gesamtqualifikation Staatlich geprüfte(r) Betriebswirt(in) kann nur durch Kooperation mit anderen Berufsbildenden Schulen angeboten werden, an denen noch festzulegende Module abgeschlossen werden müssen. Die Dauer des Bildungsganges beträgt dann vier Jahre und verleiht zusätzlich die Fachhochschulreife, die zum Studium an Fachhochschulen des Landes Rheinland-Pfalz berechtigt.
Aufnahmevoraussetzungen
1. Qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und 2. im Bereich Wirtschaft und Verwaltung der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, Abschluss der Berufsschule sowie eine mindestens einjährige Berufstätigkeit oder im Bereich Wirtschaft und Verwaltung der Abschluss der Berufsschule und der Nachweis einer mindestens fünfjährigen Berufstätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und der Nachweis einer zweijährigen Berufstätigkeit im Bereich Wirtschaft und Verwaltung. Soweit die Berufstätigkeit nicht bei Eintritt in den Bildungsgang nachgewiesen werden kann, muss sie von Beginn des Fachschulbesuchs an abgeleistet werden. Sofern eine abgeschlossene oder eine der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung entsprechende Berufsausbildung nicht vorliegt, muss die erforderliche einschlägige Berufstätigkeit bei Eintritt in den Bildungsgang bereits mindestens zur Hälfte abgeleistet sein.
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